Die Praxen für das Upright MRT sind Privatpraxen. Das heißt, dass sie nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten der Untersuchung verrechnen können. Dies liegt daran, dass zur direkten Abrechnung mit den GKV eine spezielle Abrechnungsgenehmigung mit den GKV vorhanden sein muss, welche die Praxen jedoch nicht besitzen. Das Upright MRT erfüllt vom technischen Aspekt jedoch die von den GKV vorgegebenen Anforderungen, alle Qualitätskriterien werden somit erfüllt.

Wenn ein Patient mit einer GKV zu uns kommt, dann behandeln wir den Patienten wie einen Selbstzahler. Das heißt, er schließt einen Behandlungsvertrag mit der Privatpraxis für Upright MRT ab (wie auch die Privatpatienten). Die Privatpraxen für Upright MRT haben keinen Vertrag mit den GKV, auf Grund dessen zahlen die GKV auch kein Geld an die Praxen. Der Patient hat jedoch einen Vertrag mit der GKV, so kann er von der GKV unter besonderen Bedingungen die Kostenerstattung von der GKV fordern.

Für die Kostenerstattung sollten folgende Schritte berücksichtigt werden:

1.) Es muss einen Grund geben, warum die Untersuchung in der Praxis durchgeführt werden muss und nicht in einer anderen radiologischen Praxis. Gründe hierfür sind häufig Platzangst (Klaustrophobie), dass eine Untersuchung des Patienten wegen z. B. starker Luftnot, M. Bechterew oder Schmerzen etc., nur im Sitzen, aber nicht im Liegen, durchgeführt werden kann. Oder es soll ein Wirbelgleiten, eine Spinalkanalstenose etc. dargestellt werden, hierzu sind Funktionsaufnahmen notwendig. Auch diese können auf Grund der technischen Voraussetzungen nur bei uns in der Praxis für Upright MRT durchgeführt werden. Ansonsten wäre nur eine konventionelle Myelographie mit deutlich höheren Risiken zur weiteren Abklärung möglich. Viele Patienten geben zudem an, dass sie nur im Stehen oder beim Gehen Beschwerden haben, aber nicht im Liegen. Daher macht auch eine Untersuchung in der Position Sinn, in der der Patient auch Schmerzen hat.

2.) Die Bescheinigung für den Grund der Untersuchung muss vom überweisenden Arzt ausgestellt werden. Entsprechende Vordrucke können weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden. Wichtig ist jedoch, dass der überweisende Arzt die besondere Problematik / Beschwerden des Patienten berücksichtigt, ansonsten kann es Probleme mit der Kostenerstattung durch die Krankenkasse geben. Eine allgemeine Begründung reicht den GKV meistens nicht (wie: Schmerzen, Angst…).

3.) Von der Privatpraxis für Upright MRT bekommt der Patient einen Kostenvoranschlag für die jeweilige Untersuchung und eine Bescheinigung, dass das Upright MRT die Qualitätsanforderungen erfüllt und den radiologischen Standards entspricht.

4.) Alle Bescheinigungen reicht der Patient dann zusammen bei der GKV ein. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 1 bis 2 Wochen, diese kann verkürzt werden, wenn sich der Patient persönlich mit der Krankenkasse in Verbindung setzt. Erst wenn der Patient eine Kostenzusage der GKV erhält, sollte ein Termin bei uns vereinbart werden. Ansonsten erhalten die Patienten die Kosten häufig nicht von der GKV erstattet, die Kosten für die durchgeführte Untersuchung müssen dann vom Patienten selber getragen werden. Sollte jedoch auf Grund der Klinik sofort eine Untersuchung durchgeführt werden müssen, dann vereinbaren Sie einen direkten Termin mit unserer Praxis. Eine Kostenübernahme durch die GKV ist dann erfahrungsgemäß aber eher schwierig.


Hier finden Sie die dazugehörigen Vorlagen in einer Übersicht: